Die Hauselfen Bergisch Land beantworten Ihnen die häufigsten Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag

Die Hauselfen Bergisch Land haben Ihnen hier einige der häufigsten Fragen, die uns im Arbeitsalltag gestellt werden, zusammengefasst. Gerne kommen wir natürlich auch zu einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vorbei und beantworten Ihnen vor Ort alle noch offenen Fragen in Ruhe.

In dieser Übersicht finden Sie zwar einige der häufigsten Fragen aus unserem Kundenkreis, aber natürlich können wir hier nicht alle auftretenden Fragen sammeln und beantworten. Sollten Sie noch eine offene Frage haben, können Sie uns gerne jederzeit persönlich ansprechen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0202 / 254 94 54 oder über unser Kontaktformular.

Unser freundliches Büroteam hilft Ihnen gerne weiter und berät Sie in allen Fragen rund um Haus, Haushalt und Garten. Zu Beginn kommen wir außerdem immer zu einem unverbindlichen Informationsgespräch bei Ihnen vorbei, um alle Details in Ruhe zu klären. So lassen sich die meisten Fragen schnell und unkompliziert direkt beantworten.

Wir stellen Ihnen eine monatliche Rechnung auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. Auf der Rechnung wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen und die Rechnung wird so erstellt, dass sie abzugsfähig ist.

Den Stundensatz, unsere Vorgehensweise und die weiteren vertraglichen Details erklären wir gerne in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch vor Ort. 

Nein, alle unsere Mitarbeiter*innen sind über uns angemeldet, Unfall- und Haftpflicht versichert. Als professioneller Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen übernehmen wir diese Formaliäten.

Bei unseren regelmäßigen Kunden setzen wir immer dieselbe Haushaltshilfe ein. Es sei denn die Mitarbeiter*in hat Urlaub oder ist krank, dann schicken wir Ihnen selbstverständlich eine Ersatzkraft zur Vertretung.

Das hängt ganz von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Die Haushaltshilfen kommen gerne wöchentlich, 14tägig oder monatlich zu Ihnen; Grundsätzlich sind aber auch Einmaleinsätze möglich. Der Mindestumfang je Einsatz liegt bei 2 Stunden je Einsatz.

Ja, Sie können für haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % der Gesamtaufwendungen jedoch max. 4000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an